SEPA – Single Euro Payments Area

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Ab 01.02.2014 stellen alle Geldinstitute der BRD zwingend und ohne weitere Übergangsfristen auf SEPA um. Die notwendigen Vorarbeiten im Bankenbereich sind erledigt. Sofern in unterschiedlichen Cash-Systemen auch Lastschriften möglich sind (z.B. OBI-Kasse), muss deren Umstellung auf SEPA bis zum 31.12.2015 erfolgt sein.

Was bietet SEPA?

Einheitliche Daten. Ob im Inland oder europäischen Ausland – die Kunden- bzw. Kontokennungen, wie IBAN und BIC, sind einheitlich aufgebaut. Einheitliche Prüfkriterien erhöhen zudem die Übermittlungssicherheit Ihrer Daten.

Ein Konto für alle Fälle. Sie benötigen europaweit nur noch ein einziges Konto, mit dem Sie per Überweisung oder Lastschrift im SEPA-Raum bequem und einfach bezahlen können. Sie können Ihre Miete in Deutschland bezahlen, Geld an die im europäischen Ausland studierenden Kinder überweisen und vieles mehr.

Volle Kontrolle über Ihre Lastschriften. Zahlen Sie mit der SEPA-Lastschrift fällige Rechnungs- beträge europaweit. Mit der Einführung eines Fälligkeitsdatums bei den neuen SEPA-Lastschriften können Sie taggenau für das notwendige Guthaben auf Ihrem Konto sorgen.

Schlüssel ist das neue SEPA-Lastschriftmandat. Für die Nutzung der SEPA-Lastschrift müssen Sie lediglich dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger fällige Rechnungs beträge einzuziehen. Zusätzlich enthält es die Weisung an Ihre Sparkasse die SEPA-Lastschrift einzulösen.

Wird Ihr Konto einmal unberechtigt belastet, zum Beispiel weil der abgebuchte Betrag größer als vereinbart ist, können Sie die Erstattung des Betrages innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungstag verlangen. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.

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